Publikumsfonds |   Die Geschichte der Fonds | Das Inferno von 1929



So funktioniert Ihr Fonds

Ein Fonds, das ist strukturell zunächst ein Topf, in den beliebig viele Wertpapiere hineinpassen. Denn der deutsche Publikumsfonds ist "offen": Er kann soviel Anlagegelder aufnehmen, wie ihm angeboten werden. Und das gilt fortlaufend.

Der Anleger bekommt für seine Anlagesumme eine bestimmte Menge Anteile an diesem Topf die einen bestimmten Preis haben. Er wird durch die vorhandenen Anteile und das vorhandene Fondsvermögen bestimmt. Dieser Preis heißt Ankaufswert, wenn Sie Fondsanteile kaufen, weil er die anfänglichen Erwerbskosten beinhaltet (den Ausgabeaufschlag). Er heißt Rücknahmewert oder Netto-Inventarwert während der Haltezeit oder beim Verkauf. Denn normalerweise ist der Verkauf spesenfrei.

Manchmal wird statt "Anteil" auch von einem "Zertifikat" gesprochen. Jeder Anteil spiegelt im kleinen genauestens die Struktur des gesamten Fondsvermögens wieder Aber der prozentuale Anteil am gesamten Fondsvermögen schwankt natürlich, weil die Anzahl der Anteile eben durch den Zu- und Abfluss der Anlagegelder beliebig veränderbar ist. Für die professionelle Investition der Gelder braucht der Fonds einen Fondsmanager. Er sorgt dafür, daß mit dem Geld der Anleger der beste Ertrag erwirtschaftet wird. Das tut er aber nur in dem Rahmen, der ihm durch das vor gegebene Anlageziel, also durch den Investitionsschwerpunkt des Fonds vorgegeben ist.

Außerdem muss so ein Fonds natürlich auch eine vernünftige Verwaltung im Hintergrund haben, die sich um abwicklungstechnische Dinge kümmert. Das ist die eigentliche Aufgabe der Fondsgesellschaft. Offiziell heißt sie aber Kapitalanlagegesellschaft ("KAG"). Ihr Geschäftszweck ist die Verwaltung von einem oder mehreren Fonds. Dazu gehört auch die Fondsgründung und die Festlegung, in was der Fonds im wesentlichen investieren soll. Die KAG erstellt die jährlichen Geschäftsberichte und die Verkaufsprospekte für ihre Fonds, denen Sie entnehmen können, in was der Fonds während des Berichtzeitraums präzise investiert war wie die genaue Gebührenstruktur ist, und vor allem: Wie erfolgreich er in diesem Rahmen bisher war.

Das Anlagevermögen eines jeden einzelnen Fonds wird übrigens fein säuberlich von dem anderen Vermögen der KAG getrennt. Deshalb heißt es Sondervermögen. Geht mit der KAG mal irgend etwas schief, bleibt das Fondskapital davon rein rechtlich ungeschoren. Wie können Sie als Anleger aber sicher sein, dass weder Fondsmanager noch KAG auf dumme Gedanken kommen und Ihr sauer verdientes Geld kurzerhand einpacken und damit verschwinden? Das zu verhindern ist eine der Aufgaben der Depotbank. Dort, das sagt der Namen. schon, wird sowohl das neue oder gerade nicht gebrauchte Geld deponiert, wie auch der "Inhalt" die Anlagen des Fonds. Über die Depotbank laufen auch die Ausschüttungen des Fonds. Die Depotbank übt also eine regelrechte Treuhänderfunktion für die vereinbarte Verwendung der Anlagegelder aus. Aber nur oberflächlich! In die lnvestitionsstrategie des Fondsmanagers mischt sie sich zum Beispiel nicht ein. In der Praxis bedeutet das auch: Sofern Sie den Fonds nicht in einer Bank kaufen, ist Ihr Berater nie berechtigt, Ihr Geld für den Fondserwerb anzunehmen! Es sollte immer direkt auf ein Konto der Fondsgesellschaft laufen, welches diese bei der Depotbank oder einer angeschlossenen Bank unterhält.

Die Struktur und Organisation von deutschen Investmentfonds regelt einerseits einen glatten Geschäftsbetrieb, aber sie ist auch rechtlich so vorgeschrieben. Darüber hinaus schreibt das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAG) unter anderem auch noch vor:

Alle geschäftlichen Betätigungen der KAG müssen angemeldet sein (so können Interessenkonflikte vorzeitig erkannt und ausgeschaltet werden).

Der Fonds darf nur in ordnungsgemäß gehandelte und öffentlich erwerbbare Anlagen investieren (also keine exotischen und nicht transparenten Beteiligungen).

Das Fondsvermögen muss ein Mindestmaß an Risikostreuung aufweisen: Aktienfonds müssen mindestens 20 verschiedene Aktientitel aufweisen. Keine Position darf mehr als maximal 10% des gesamten Fondsvolumens ausmachen und die 8 größten Positionen dürfen zusammen nicht mehr als 40 % darstellen.

Der Fondsprospekt muss so umfassend und wahrheitsgemäß informieren, dass der Käufer daraus das Risiko seiner lnvestitionsentscheidung und die Vertragsbedingungen deutlich entnehmen kann. Ist der Prospekt unrichtig oder unvollständig muss die KAG im Zweifelsfall entstandenen Schaden des Kunden wiedergutmachen (§ 20, sogenannte Prospekthaftung).

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin überprüft die Einhaltung des KAG. Bei diesem Aufsichtsamt müssen alle Investmentfonds, in und ausländische, die aktiv ihre Anteile in Deutschland vermarkten wollen, zum Vertrieb angezeigt sein! Dazu werden sie zuvor eingehend geprüft: Die inländischen Fonds nach dem KAG, die ausländischen nach dem (deutschen) Auslandsinvestmentgesetz.

Struktur und Organisation von deutschen Investmentfonds sind gesetzlich vorbildlich geregelt!

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